Aktuelle Meldungen rund um die Marktgemeinde Niederhollabrunn!
Cigic tritt als Obmann des Prüfungsausschusses zurück
Die GR-Sitzung im Feuerwehrhaus Haselbach hielt einige Überraschungen bereit. Cigic (SPÖ) tritt als Obmann des Prüfungsausschusses zurück, Schnepps (ÖVP) scheidet ganz aus. Kleinhappl (FPÖ) wird neuer Obmann. Auch die Bestellung der Ortsvorsteher löste Diskussionen aus, da sie nicht gesetzeskonform war, wie Schachel (LSP) mit dem passenden Gesetzestext belegen konnte.
Hier finden Sie den NÖN-Artikel zum Nachlesen: "SPÖ schenkt FPÖ Vorsitz" (PDF, 1.191 KB)
Belastung zu groß?
Liebe Niederhollabrunnerinnen und Niederhollabrunner!
Nachstehend möchten wir Sie über die Gemeinderatssitzung vom 30.03.2015 informieren, da Sie wissen sollen, was unsere Gemeinderäte bewegt bzw. was Sie zu aktuellen Themen zu sagen haben. Wir möchten auch nicht, dass sie monatelang auf Protokolle warten müssen, die dann mehr oder minder auf der Gemeindehomepage bereitgestellt werden, oder auch nicht. Aber in jedem Falle auf unserer Homepage!
Die Gemeinderatssitzung am 30.3.2015 war mit Überraschungen gespickt.
- Zu Beginn wurden die Punkte betreffend Feuerwehrautos vom Bürgermeister von der Tagesordnung (Punkt 14 und 15) genommen.
- Dann hat der Bürgermeister selbst einen Dringlichkeitsantrag zum Thema Prüfungsausschuss eingebracht. Der Punkt wurde einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen.
Zu unserer Überraschung hat GR Samir Cigic (SPÖ) den Vorsitz im Prüfungsausschuss zurückgelegt. GR Christian Schnepps (ÖVP) wurde von der ÖVP aus dem Prüfungsausschuss abberufen und GR Rene Kleinhappl (FPÖ) für die ÖVP in den Prüfungsausschuss nominiert. Die Aushändigung der vorgelesenen Unterlagen wurde uns verweigert.
Das alles bereits nach nur einer Sitzung des Prüfungsausschusses und ohne Prüfung des Rechnungsabschlusses!
Warum wurde GR Christian Schnepps von der Partei abberufen und ist nicht selbst zurückgetreten?
War GR Samir Cigic und GR Christian Schnepps die Belastung nach nur einer Sitzung zu groß? - Bei der Bestellung der Ortsvorsteher überraschte der Bürgermeister mit folgender Nominierung:
GR Christian Schnepps für Bruderndorf
GR Franz Helnwein für Haselbach
gfGR Josef Labschütz für Niederfellabrunn (er wohnt in Niederhollabrunn)
GR Samir Cigic für Niederhollabrunn (er wohnt in Bruderndorf)
gfGR Dieter Jöbstl für Streitdorf
Wir von der LSP verwiesen auf die Gemeindeordnung (§40), dass die Ortsvorsteher den Hauptwohnsitz in den Ortsteilen haben müssen. Die Ortsvorsteher von Niederfellabrunn und Niederhollabrunn wurden an diesem Tage nicht beschlossen.
Mit Spannung erwarten wir, wie es weitergeht und halten Sie auf dem Laufenden.
Ihre LSP Gemeinderäte
Hier finden Sie die Tagesordnung zum Nachlesen: "Einladung zur Gemeinderatssitzung" (PDF, 249 KB)
Sammelhaltepunkte Niederhollabrunn
Innerhalb des Bedienungsgebiets sind knapp 800 Sammelhaltepunkte installiert und mit einer Tafel gekennzeichnet.
Mit ISTmobil ist es daher möglich, sich zu fixen Betriebszeiten (7 Tage die Woche) innerhalb des gesamten Bedienungsgebietes, von Sammelhaltepunkt zu Sammelhaltepunkt, bringen zu lassen. Zudem werden auch ausgewählte Anschlusspunkte außerhalb des Bezirks Korneuburg angefahren.
Folgende Sammelhaltepunkte wurden in der Marktgemeinde Niederhollabrunn eingerichtet:
Bruderndorf - Gartenstraße, Hauptstraße
Haselbach - Bergstarße, Ortsmitte, Thomas-Ebendorfer-Straße
Niederfellabrunn - Berggasse, Feuerwehr, Ortsmitte/Marktstraße, Schulgasse
Niederhollabrunn - Feuerwehr, Friedhof, Gemeindeamt, Steinbergstraße, Weyrichsiedlung
Streitdorf - Casinoplatz, Feuerwehr, Obere Dorfstraße, Schmiedgasse, Unter den Linden
ISTmobil Fahrtenbuchungen: Telefon 0123 500 44 11
ISTmobil Kundensupport: Telefon 0123 500 44 99
Hier finden Sie die Übersichtskarte: "Sammelhaltepunkte Niederhollabrunn" (Externer Link)
Nähere Informationen finden Sie auf der ISTmobil Website: "ISTmobil Bezirk Korneuburg" (Externer Link)
Ausschüsse verursachen Kosten. Der Ausschussvorsitzende erhält für seine Tätigkeit eine monatliche finanzielle Abgeltung. Die Ausschüsse sind also nicht "gratis", dafür aber "umsonst" (sinnlos), denn diese haben bislang keinerlei Ergebnisse für die Gemeinde gebracht.
- Warum hat die LSP keine Mitglieder in die Ausschüsse entsandt? Da ohnehin bei jeder Ausschusssitzung ein LSP Gemeinderat zusätzlich zum geschäftsführenden Gemeinderat Dr. Johannes Schachel dabei sein kann.
- Es gibt 5 Ausschüsse, davon widmen sich 2 Ausschüsse dem "Thema Feste und Veranstaltungen"! Wozu brauchen wir das?
- Warum sitzen im Finanz- als auch Prüfungsausschuss großteils dieselben Personen? Hier kontrolliert die linke Hand die rechte Hand und umgekehrt.
- Warum wurden die Ausschussvorsitze nicht mit geschäftsführenden Gemeinderäten besetzt? Man hätte zusätzliche Kosten einsparen können.
... alle Sitze in den Gremien abgelehnt?
Die Antwort warum Dr. Johannes Schachel alle ihm angebotenen Sitze in den Ausschüssen des Gemeinderates abgelehnt hat.
Hier finden Sie den NÖN-Artikel zum Nachlesen: "Alle Sitze in den Gremien abgelehnt" (PDF, 697 KB)
Unsere Dringlichkeitsanträge wurden alle von der ÖVP-SPÖ abgelehnt
Bei der Gemeinderatssitzung am 17.03.2015 wurden alle Dringlichkeitsanträge der LSP von der ÖVP-SPÖ-Gemeindeführung abgelehnt und somit nicht als eigener Tagesordnungspunkt behandelt.
Hier finden Sie die Dringlichkeitsanträge zum Nachlesen: "Fairplay in der Gemeinde" (PDF, 86 KB), "Korrekte Durchführung Felderverkauf?" (PDF, 88 KB), "Abholung Jagdpachtschilling" (PDF, 85 KB), "Durchzuführende Prüfung des Prüfungsausschusses" (PDF, 87 KB), "Zu erstellender Rechnungsabschluss" (PDF, 92 KB), "Instandhaltung Spielplatz Haselbach" (PDF, 81 KB) und "Überfälliger Voranschlag" (PDF, 100 KB)
Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 05. März 2015
Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung am 05.03.2015 und die Korrektur durch die LSP bei Punkt 1. Erfreulich ist, dass diesmal die Korrektur mit unserer Einwendung nicht überstimmt sondern angenommen wurde.
Hier finden Sie die Verhandlungsschrift zum Nachlesen: "Gemeinderatssitzung 05.03.2015" (PDF, 1.678 KB)
Hier finden Sie die Korrektur zum Nachlesen: "Einwendung der LSP" (PDF, 80 KB)
Die Verantwortlichen aller Fraktionen unterzeichnen "Fairplay-Abkommen"
Alle vier Fraktionsobmänner der Gemeinde formulierten und unterschrieben einen moralischen "Vertrag", der Angriffe auf die Privatsphäre der Gemeinderäte verhindern soll.
Hier finden Sie den NÖN-Artikel zum Nachlesen: "Privates raus aus der Politik" (PDF, 837 KB)
Ausschüsse ohne LSP
Liste Schachel Parteilos verzichtete auf ihre Plätze in alle Gremien und fordert ein Ratsmitglied im Jagdausschuss.
Hier finden Sie den NÖN-Artikel zum Nachlesen: "Ausschüsse ohne LSP" (PDF, 1.187 KB)
zum Thema Prüfungsausschuss, NÖN-Artikel "Streit bei erster Sitzung"
Hier ein weiterer Auszug aus dem Zeitungsartikel:
»...Nach mehr als drei Stunden einigte man sich dann darauf, noch die Mitglieder des Prüfungsausschusses zu beschließen und die Wahl der restlichen Ausschüsse zu vertagen. Leopold Schneider (LSP) lehnte den Vorsitz des Prüfungsausschusses ab, weshalb man sich für Samir Cigic (SPÖ) entschied. Den Posten des Stellvertreters übernimmt Philipp Riesenkampff (ÖVP)...«
Die neue ÖVP-SPÖ-Gemeindeführung beabsichtigte, der LSP den Vorsitz im Prüfungsausschuss zu geben. Nach reiflicher Überlegung im Vorfeld der konstituierenden Sitzung war für die LSP und im Besonderen für Herrn Schneider nach fünfjähriger Tätigkeit als Vorsitzender klar, dass er diese Funktion nicht mehr ausüben wird.
WARUM übernahm die LSP dieses AMT nicht?
1) In einer absolut regierten Gemeinde haben auch die Ausschüsse eine absolute Mehrheit, d.h. in den letzten 5 Jahren hatte die ÖVP in jedem Ausschuss eine klare Mehrheit und konnte somit jede Sitzung blockieren.
5 Mal konnte eine Sitzung erst gar nicht stattfinden,
44 Mal war mindestens ein ÖVP Gemeinderat nicht anwesend und
4 Mal fehlte ein SPÖ Gemeinderat.
Das heißt, ein ordentliches Arbeiten war nicht wirklich möglich. Durch die nunmehrige ÖVP-SPÖ-Koalition ist eine Fortführung der bisherigen Blockadepolitik noch wahrscheinlicher als je zuvor!
2) Der ausgeschiedene Bürgermeister hat auf die bisherigen Beanstandungen des Ausschusses nicht entsprechend reagiert. Mehrfach war der Weg einer Aufsichtsbeschwerde notwendig. Die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen der Aufsichtsbehörde wurden allesamt von der ÖVP abgeschmettert.
3) Im Wahlkampf wurde insbesondere das Thema "offene Rechnung über € 50.000,- bezüglich Feuerwehrhaus Bruderndorf" von der ÖVP und SPÖ forciert und den BürgerInnen in Bruderndorf erklärt, man würde auf die Bezahlung gerne verzichten, doch der Prüfungsausschuss und die LSP Gemeinderäte würden darauf bestehen, dass die Außenstände bezahlt werden. Das letzte Wahlergebnis in Bruderndorf zeigt, dass dieser Köderversuch der ÖVP und SPÖ hilfreich für den Stimmenfang war.
4) In den nunmehr gewählten Ausschüssen – Prüfungs- und Finanzausschuss – sitzen großteils dieselben Personen. Das ist demokratiepolitisch und rein objektiv betrachtet sehr bedenklich. Unser Vorsitz würde daran aus den bereits genannten Gründen nichts ändern.
Wir sind der Meinung, dass unser Verzicht auf den Vorsitz des Prüfungsausschusses sinnvoll und notwendig ist. Die neue Gemeindeführung hat nun die Möglichkeit, ihren geplanten Kassasturz und die Offenlegung der finanziellen Situation der Gemeinde eigenverantwortlich ohne jegliche Verzögerungen durchzuführen.
Hier finden Sie die Wirkungsbereiche der Ausschüsse: "Ausschusswirkungskreis" (PDF, 1.826 KB)
Hier finden Sie die geplante Besetzung mit Mandataren: "Ausschussmitglieder" (PDF, 716 KB)
Hier finden Sie den NÖN-Artikel zum Nachlesen: "Streit bei erster Sitzung" (PDF, 1.254 KB)
Dringlichkeitsantrag eingebracht
Bei der gestrigen Gemeinderatssitzung hat die LSP den Dringlichkeitsantrag über die Bestellung bzw. Entsendung eines Gemeinderatsmitgliedes in den Jagdausschuss eingebracht.
Der Dringlichkeitsantrag wurde einstimmig als Punkt für die Tagesordnung aufgenommen. Weiters wurde der Beschluss gefällt, dass der Punkt in einem Ausschuss behandelt wird.
Hier finden Sie den Antrag zum Nachlesen: "Dringlichkeitsantrag Jagdausschuss" (PDF, 503 KB)
Kundmachung
Sehr geehrte GrundeigentümerInnen,
anbei finden Sie die Kundmachung über die Wahl des Jagdausschusses, der die Interessen der Grundeigentümer, vertreten soll. Die eingebrachten Wahlvorschläge befinden sich zur Zeit in Prüfung. Eine der Tätigkeiten des Jagdausschusses ist die Auszahlung des Jagdpachtschillings an die betroffenen Grundeigentümer (siehe § 37 NÖ Jagdgesetz).
§ 37 NÖ JG
Aufteilung des Pachtschillings
(1) Der Pachtschilling, einschließlich eines im Sinne des § 15 Abs. 4 etwa entrichteten Entgeltes, ist abzüglich der die Jagdgenossenschaft belastenden Kosten (insbesondere des Aufwandersatzes der Gemeinde) auf alle Eigentümer der das Genossenschaftsjagdgebiet bildenden Grundstücke unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes der Grundstücke aufzuteilen. Dabei haben jedoch jene Grundstücke außer Betracht zu bleiben, auf denen die Jagd ruht (§ 17 Abs. 1 und 2).
(2) Der auf einen Jagdeinschluß (§ 14 Abs. 3) entfallende Pachtschilling ist nur unter die Eigentümer jener Grundstücke, die den Jagdeinschluß bilden, zu verteilen.
(3) Innerhalb von vier Wochen nach dem jeweiligen Erlag des jährlichen Pachtschillings hat der Jagdausschuß ein unter Mitwirkung der Gemeinde erstelltes Verzeichnis der auf die einzelnen Grundbesitzer nach dem zugrundegelegten Maßstab (Abs. 1) entfallenden Anteile durch zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Bagatellbeträge sind zu kennzeichnen. Die Auflegung ist von der Gemeinde kundzumachen.
(4) (entfällt)
(5) Nach Bestimmung der Anteile ist vom Jagdausschuß über die Verwendung des eventuell nicht abgeholten bzw. überwiesenen Pachtschillings ein Beschluß zu fassen. Die vorgesehene Verwendung hat im allgemeinen Interesse der Land- und Forstwirtschaft oder des ländlichen Raumes zu liegen. Ein solcher Beschluß bedarf der Zustimmung von mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Jagdausschusses.
(6) Weiters kann der Jagdausschuß nach Bestimmung der Anteile beschließen, daß anstelle von der Gemeinde der Pachtschilling vom Obmann
- ausbezahlt oder
- bei Bekanntgabe der Bankverbindung überwiesen
werden kann. Hinsichtlich der Fristen und der Kundmachung gilt Abs. 7 sinngemäß.
(7) Die Gemeinde hat an der Amtstafel kundzumachen, daß die Grundeigentümer ihre Anteile innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Einsichtsfrist gemäß Abs. 3 beim Gemeindeamt, bei Vorliegen eines Beschlusses nach Abs. 6 beim Obmann des Jagdausschusses, abholen bzw. die Überweisung der Beträge unter Angabe der Bankverbindung verlangen können. Weiters ist in der Kundmachung darauf hinzuweisen, daß allfällige Überweisungsspesen vom Anteil abgezogen, Bagatellbeträge nicht überwiesen und nicht abgeholte bzw. überwiesene Anteile zugunsten des vom Jagdausschuß beschlossenen Verwendungszwecks verwendet werden. Der Verwendungszweck ist ausdrücklich anzuführen.
Leider ist bis heute keiner der Jagdausschüsse der Katastralgemeinden bzw. die Gemeinde der obigen Verpflichtung nachgekommen.
Für nähere Informationen kontaktieren Sie ihren zuständigen Jagdausschuss, die Gemeindeführung, die Bezirkshauptmannschaft, die Niederösterreichische Landesregierung oder die Landwirtschaftskammer.
Wir werden Sie über das Spezialthema Jagd laufend informieren.
Hier finden Sie die Kundmachung zum Nachlesen: "Ausschreibung der Wahl des Jagdausschusses" (PDF, 589 KB)
Am Donnerstag, dem 05. März 2015 findet um 18.00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Feuerwehrhaus 2004 Niederhollabrunn, Mühlengrund 16a statt.
Tagesordnung:
1. Genehmigung Protokoll Zl. G20150219
2. Wahl der Ausschüsse des Gemeinderates
3. Wahl der Mitglieder der Gemeinderats-Ausschüsse
4. Beschluss über die Bestellung bzw. Entsendung von Vertretern in Verbänden und Organisationen
Alle Niederhollabrunnerinnen und Niederhollabrunner sind zu dieser Sitzung herzlich eingeladen.
Hier finden Sie die Tagesordnung zum Nachlesen: "Einladung zur Gemeinderatssitzung" (PDF, 195 KB)
zum Thema Ausschüsse und Holschuld, NÖN-Artikel "Streit bei erster Sitzung"
Hier ein weiterer Auszug aus dem Zeitungsartikel:
»...Duffek ließ den Vorwurf jedoch nicht auf sich sitzen. "Diese Informationen sind in meinen Augen eine Holschuld. Die Vorschläge für die Ausschüsse sind in der Woche vor der Sitzung auf der Gemeinde aufgelegen. Man hätte mich nur anrufen und fragen müssen", rechtfertigte er sich...«
Die neue ÖVP-SPÖ-Gemeindeführung nimmt es mit der Wahrheit anscheinend noch nicht so genau, obwohl bereits das 8. Gebot in der christlichen Lehre besagt: "Du sollst kein falsches Zeugnis von dir geben wider deinem Nächsten."
Gott gebietet also im 8. Gebot, überall und jederzeit die Wahrheit zu sagen und die Taten des Nächsten, wenn immer möglich, positiv auszulegen, damit ein vertrauensvolles Zusammenleben unter den Menschen möglich wird.
Das 8. Gebot verbietet demgegenüber jede Falschheit und den ungerechten Schaden am Ruf eines anderen. Daher verbietet es uns neben dem falschen Zeugnis auch die Verleumdung, die Lüge, die Herabsetzung, die üble Nachrede, die Schmeichelei, das vorschnelle Urteil und den vermessenen Verdacht. (Quelle: http://kath-zdw.ch/maria/gebote.html 25.2.2015 um 15:34)
Wir LSP-Gemeinderäte haben in der konstituierenden Gemeinderatssitzung nach den Ausschusslisten und Unterlagen gefragt. Der nunmehrige Vizebürgermeister Malanik erklärte, er habe die Unterlagen auch erst heute erhalten und kenne sie daher nicht. Der Religionslehrer und nunmehrige Bürgermeister erklärte uns und der Presse gegenüber, die Unterlagen liegen seit einer Woche auf der Gemeinde auf.
Für uns nicht erklärbar, denn die Unterlagen wurden von der SPÖ-Niederhollabrunn (bitte beachten Sie die Unterschrift, den Einreicher und das Datum) erst am Tage der konstituierenden Sitzung (19.2.2015) eingebracht. Wie können diese dann schon eine Woche auf der Gemeinde gewesen sein und weshalb kennt sie dann der SPÖ-Chef nicht?
Für uns sieht ZUSAMMENARBEIT anders aus! Die Taktik, etwas im Vorfeld ohne unsere Kenntnis zu beschließen und uns dann nach dem Motto "Friß oder stirb" vor vollendete Tatsachen zu setzen, kennen wir zur Genüge aus der vergangenen Periode.
Weiters sind wir dafür eingetreten, dass es so wenige Ausschüsse wie möglich gibt und Postenschacherei vermieden wird. Nun gibt es um 2 Ausschüsse mehr als in der letzten Periode und den Vorsitz haben nicht nur geschäftsführende Gemeinderäte!? Die ÖVP-SPÖ-Gemeindeführung beabsichtigt, die LSP mit dem Ausschuss für Umwelt und Natur zu bedenken, ohne jedoch je ein Wort mit uns darüber gesprochen zu haben.
Wir haben in der konstituierenden Sitzung gegen die Ausschüsse gestimmt, da Vorgangsweise als auch Besetzung inakzeptabel für uns sind.
Gemäß § 30 der NÖ Gemeindeordnung kann der Gemeinderat für einzelne Zweige oder für besondere Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches aus seiner Mitte Gemeinderatsausschüsse bilden. Der Gemeinderat hat die Zahl der Ausschüsse, ihren Wirkungskreis sowie die Zahl der Mitglieder, die mindestens drei betragen muß, zu bestimmen.
Warum wir in unserer Gemeinde mit dem Ausschuss für Finanzen, Schule, Kindergarten, Familie, Soziales, Generationen und dem Ausschuss für Michelsberg, Tourismus, Kultur, Pfarrangelegenheiten und Event nun plötzlich 2 Ausschüsse haben, die sich mit Festen und Veranstaltungen beschäftigen, ist uns schleierhaft.
Hier finden Sie die Wirkungsbereiche der Ausschüsse: "Ausschusswirkungskreis" (PDF, 1.826 KB)
Hier finden Sie die geplante Besetzung mit Mandataren: "Ausschussmitglieder" (PDF, 716 KB)
zum Thema Video, NÖN-Artikel "Streit bei erster Sitzung"
Hier ein Auszug aus dem Zeitungsartikel:
»...wurde verkündet, dass die Bürgerliste die Gespräche auf Video aufzeichnen werde, was während der Sitzung für Diskussionen sorgte. Einige Mandatare sahen darin ein Zeichen des Misstrauens, andere nahmen es mit Humor: "So sche bin i a ned", kommentierte ÖVP-Obmann Jürgen Duffek...«
Die neue ÖVP-SPÖ Gemeindeführung ist anscheinend nicht bereit, bürgernah und transparent zu sein. Misstrauen und Belustigung sollten aus unserer Sicht nicht im Vordergrund stehen, sondern vielmehr die Zusammenarbeit sämtlicher Fraktionen. Der Bürger sollte endlich als Kunde gesehen werden.
Der Altersvorsitzende Leopold Schneider (LSP) hatte den Wunsch, mit der Aufzeichnung ein Andenken an die konstituierende Sitzung zu haben. Schließlich hat man nicht alle Tage die Gelegenheit, eine Bürgermeisterwahl zu leiten. Ein weiterer Aspekt war die bessere Dokumentationsmöglichkeit für eine allfällige Wahlanfechtung. Vor 5 Jahren nämlich wurde auf Grund der Vorkommnisse bei der damaligen Bürgermeisterwahl unter SPÖ-Vorsitz der Rechtsweg bis zum Verfassungsgerichtshof notwendig. Herr Schneider (LSP) hat lediglich von seinem Recht laut § 47 NÖ Gemeindeordnung Gebrauch gemacht.
NÖ Gemeindeordnung: § 47 Öffentlichkeit Abs. 5
Der Gemeinderat kann für eine Gemeinderatssitzung oder für bestimmte Gegenstände der Tagesordnung die Verwendung von Geräten zur Bild- und/oder Schallaufzeichnung durch Zuhörer und Mitglieder des Gemeinderates untersagen.
Wir LSP-Gemeinderäte hoffen durch Aufzeichnung der öffentlichen Gemeinderatssitzungen und anschließender Veröffentlichung auf unserer Homepage, dass die BürgerInnen wieder Lust auf Kommunalpolitik bekommen und sich vermehrt aktiv daran beteiligen.
Eines unserer Ziele für die Zukunft lautet: "Gemeinderat live im Internet", um Transparenz, Kommunikations- und Verhandlungsqualität im Gemeinderat zu erhöhen! Der Bevölkerung wäre es auf diese Weise möglich, Beschlüsse der Gemeinderäte hautnah mitzuerleben. Jeder Bürger kann sich so ohne großen Aufwand über Gemeindepolitik informieren. Die "Stille Post-Politik" (Wirtshausgespräche, Mundpropaganda, Kirchgangsgespräche) führt nur zu Verwirrung und Verklärung. Sie öffnet Tür und Tor für Fehlinformationen und Missverständnisse. Wir hoffen, dass die anderen Fraktionen nicht nur Wahlkampfpropaganda mit dem Wort Transparenz gemacht haben, sondern auch dafür einstehen. Auch der Nationalrat überträgt schließlich Sitzungen. Zensur hat in unserer Gemeindestube nichts verloren.