Aktuelle Meldungen rund um die Marktgemeinde Niederhollabrunn!
Stopp den Verkauf der "alten Volksschule"
Unterstützen Sie das Anliegen der Streitdorfer BürgerInnen und des Initiators GR Josef Kaiser. Dieser hat einen Initiativantrag zum Stopp des Verkaufes der "alten Volksschule" in Streitdorf gestartet.
Dringlichkeitsantrag
Das unterfertigte Mitglied des Gemeinderates stellt gemäß § 46 Abs. 3 NÖ GO 1973 den Antrag, nachstehenden Verhandlungsgegenstand
Stopp den Verkauf der „alten Volksschule“ in Streitdorf
In die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates aufzunehmen und begründet die Dringlichkeit der Angelegenheit wie folgt:
Die nicht mehr existente Gemeindeführung und einige ÖVP Mandatare haben in der Sitzung vom 26.11.2014 lediglich einen Grundsatzbeschluss zum Verkauf der ehem. Schule Streitdorf beschlossen. Bereits damals habe ich dagegen gestimmt. Da die Schule ohne weiteren Beschluss zum Verkauf angeboten wird und das Bieterverfahren läuft ist der Punkt als dringlich anzusehen.
Begründung für das Ansuchen:
1) Die alte Volksschule ist ein Kulturdenkmal der KG Streitdorf
2) Die vorhandene Grünfläche ist für eine eventuelle Erweiterung des FF‐Hauses notwendig
3) Nutzung als Dorftreff für die ganze Bevölkerung von Streitdorf da kein anderer Treff mehr vorhanden ist
4) Nutzung für Veranstaltungen der FF‐Streitdorf bzw. der Dorferneuerung
5) Das Gebäude würde von der Bevölkerung kostengünstig Instand gesetzt werden (Fenster, Dach, Fassade)
6) Für eventuelle Wasserrückhaltemaßnahmen sollte der Platz nicht veräußert werden
GR Kaiser ist in Streitdorf unterwegs. Unterstützer können sich auch über unsere Homepage melden!
Hier finden Sie den Initiativantrag zum Nachlesen: "Initiativantrag gegen Schulverkauf" (PDF, 594 KB)
Prüfbericht der NÖ-Landesregierung
Liebe BürgerInnen,
anbei der Prüfbericht der Landesregierung über unsere Gemeinde und schon wieder wurde UNS recht gegeben, dass in unserer Gemeindeführung nicht dem Gesetz entsprechend gearbeitet wird - auf Ihre Kosten.
- Unsere Fragen in der Gemeinderatssitzung zu diesem Thema wurden - wie auch vom letzten Bürgermeister - verweigert und im Keim erstickt. Die von der ÖVP geforderte Zusammenarbeit scheitert an der ÖVP selbst. Denn, wer den anderen nicht zuhören möchte, ist auch nicht für Zusammenarbeit geeignet.
- Der Bruder des Bürgermeisters darf die Straßenbeleuchtung betreuen. Wert: EUR 14.000,00. Auftragserteilung: eigenmächtig, ohne Gemeinderatsbeschluss. Gerechtfertigter Preis: wissen wir nicht, da das Thema nicht im Finanzausschuss geklärt wurde oder gar andere Angebote eingeholt wurden. (Siehe Seite 5 und 6 im Prüfbericht) Da würden uns ein paar Begriffe für diese Art der Geschäfte einfallen...
- Wenn Ihnen Ihr Geld etwas wert ist, dann kontrollieren Sie bitte Ihre sämtlichen Vorschreibungen, die Sie von der Gemeinde erhalten. Aus Erfahrung und Berichten wissen wir, dass falsche Beträge (Höhe oder Art) eingehoben werden. Hier zeigt sich, wie genau in der Gemeindeverwaltung gearbeitet wurde/wird. Bestätigt wird unsere Aussage im Prüfbericht auf Seite 16 bis 17.
- Kontrollieren Sie auch die Zahlungsfristen für Ihre Vorschreibungen (die eventuell einen falschen Betrag aufweisen), denn die Gemeinde hat sich entschieden, dass sie beim Geldeintreiben jetzt rigoroser vorgehen wird. Eventuell werden hier alle gleich behandelt.
- Die Aufarbeitung von offenen Punkten ist mehr als eigenwillig. Ausschusssitzungen werden keine abgehalten (warum auch immer...) und diverse Abmachungen laufen im Hintergrund und ohne Kontrolle ab: so wie bei der Feuerwehr in Bruderndorf und beim Acker"verkauf" an Herrn Dersch. "Verkauf" unter Anführungszeichen, da er zwar in das Grundbuch eingetragen wurde, aber noch nicht gezahlt hatte. In dieser Form haben wir das auch noch nie erlebt, aber in Niederhollabrunn ist alles möglich...
Hier finden Sie den Prüfbericht zum Nachlesen: "Prüfbericht der NÖ-Landesregierung" (PDF, 2.331 KB)
Ausbezahlung des Jagdpachtschilling 2015 auch für Haselbach
Liebe GrundeigentümerInnen,
unser Einsatz hat sich gelohnt!
Auch der Jagdausschuss des Jagdgebietes Haselbach hat nunmehr entsprechend dem Gesetz beschlossen, dass der Jagdpacht(schilling) im Zeitraum 13.10.2015 bis 13.04.2016 abgeholt werden kann. Der Beilage entnehmen Sie weiters den Zeitraum zur Einsichtnahme über die Höhe Ihres Jagdpachtes, die Möglichkeiten des Einspruches und weitere wichtige Informationen, also bitte durchlesen um keine Fristen zu verpassen.
Hier finden Sie die Kundmachung zum Nachlesen: "Auszahlung des Jagdpachtschilling 2015" (PDF, 1.496 KB)
Am Donnerstag, dem 24. September 2015 findet um 19:30 Uhr eine Sitzung des Gemeinderates im FF-Haus Niederfellabrunn statt.
Tagesordnung:
1. Genehmigung bzw. Abänderung des Sitzungsprotokolles vom 9.6.2015
2. Bericht über die Gebarungsprüfung/Kassasturz durch das Amt der NÖ Landesregierung
3. Beschlussfassung über die Aufarbeitung des Grundstückverkaufes Parz.Nr. 1166/1, KG Niederhollabrunn
4. Beschlussfassung über die Vergabe der Arbeiten zur Erstellung eines Waldbewirtschaftungsplanes der gemeindeeigenen Waldflächen
5. Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Richtlinie zur Wirtschaftsförderung der Marktgemeinde Niederhollabrunn
6. Beschlussfassung über die Verordnung der Straßenbezeichnung für die Siedlungsstraße Parz.Nr. 810, KG Streitdorf
7. Beschlussfassung über die Bestellung von Ortsvertretern gem. § 9 Abs. 1 Grundverkehrsgesetz 2007
8. Beschlussfassung über einen Grundverkauf in der KG Streitdorf - Teilfläche der Parz.Nr. 326/2
9. Beschlussfassung über die Widmung von öffentlichem Gut in der KG Niederfellabrunn, TP GZ 24778
10. Beschlussfassung über die Widmung und Entwidmung von öffentlichem Gut in der KG Niederfellabrunn, TP GZ 5764
Alle Niederhollabrunnerinnen und Niederhollabrunner sind zu dieser Sitzung herzlich eingeladen.
Hier finden Sie die Tagesordnung zum Nachlesen: "Einladung zur Gemeinderatssitzung" (PDF, 74 KB)
News aus Niederhollabrunn in aller Kürze:
- Winterdienst 2015/2016
Die Gemeinde hat den Winterdienst für die Saison 2015/2016 ausgeschrieben. Nähere Infos bekommen Sie am Gemeindeamt. Im Vorjahr kostete die Gemeinde der Winterdienst fast 60.000 Euro, obwohl ein sehr milder Winter war. - Verkauf der ehemaligen Schule in Streitdorf
Die Gemeinde verkauft die ehemalige Schule in Streitdorf. Die LSP war gegen diesen Verkauf. Interessenten können bis 05.10.2015 Anbote legen und die Unterlagen auf der Gemeinde einsehen. - Wiederaufstellung des Kriegerdenkmales in Bruderndorf
Die von GR Martin Kantner (LSP) initierte Wiederaufstellung des Kriegerdenkmales in Bruderndorf ist beinahe fertiggestellt. Wir hoffen, dass der letzte Schliff bald erledigt wird. Siehe Foto "GR Kantner beim Denkmal" (JPG, 512 KB) - Baggerarbeiten in Streitdorf
In Streitdorf wurde ein und derselbe Graben innerhalb von kürzester Zeit 2x-fach ausgegraben. Anscheinend hat man beim ersten Mal an der falschen Stelle gebuddelt. Auch so kann man Gemeindegeld verschwenden. Siehe Foto "Graben" (JPG, 197 KB)
Bürgermeister und Zahlungen
Liebe Monika, lieber Hans,
liebe BürgerInnen!
Unser Bürgermeister hat die Anfrage von Monika bzw. Hans (über unsere Homepage)
»Ist in Niederhollabrunn wirklich ein hauptberuflicher Bürgermeister notwendig und wer bestimmt den Gehalt?«
»Zur Frage von Monika. Zum Gehalt des Bürgermeisters usw. in unserer Gemeinde. Könnten diese Gehälter nicht einfach in Euro aufgezeigt werden, fange nichts mit dem Gesetzestext an. Einfach und klar würden sicher alle verstehen.«
beantwortet. Ihr und alle anderen Interessierten könnt das Antwortschreiben hier im Original (PDF, 590 KB) nachlesen.
Zu Punkt 1 möchten wir ergänzend ausführen:
- Unser nebenberuflicher Bürgermeister erhält laut seinen Angaben 35 % vom angeführten "Ausgangsbetrag", das sind sohin monatlich € 2.543,60. Der Ausgangsbetrag für die Bezüge der Organe beträgt monatlich € 7.267,30. Bezug eines Mitgliedes des Nationalrates nach dem Bundesbezügegesetz, BGBl. I Nr. 64/1997 (Externer Link).
- Die nunmehrige ÖVP und SPÖ Gemeindeführung hat eine Erhöhung diverser Entschädigungen für Gemeindemandatare (z.B. Ausschussvorsitzende) beschlossen. Die diesbezügliche Verordnung finden Sie als Punkt 8 des Protokolles von der Sitzung vom 09.06.2015 (PDF, 1.285 KB) auf unserer Homepage im Servicebereich. Die vom Bürgermeister Duffek in seinem Antwortschreiben erwähnte Verordnung vom 20.12.2011 hat er selbst am 09.06.2015 außer Kraft gesetzt. Die LSP stimmte gegen die neue Verordnung, da diese Mehrkosten für das Gemeindebudget mit sich bringt.
Zu Punkt 2 ist zu erwähnen:
- Der LSP ist nicht bekannt, ob Bürgermeister Jürgen Duffek seinen Beruf als Lehrer Vollzeit oder Teilzeit ausübt oder sich für die Zeit des Bürgermeisteramtes karenzieren ließ. Weiters ist uns nicht bekannt durch welche Tätigkeit (Bürgermeister oder Lehrer) er sein Haupteinkommen erzielt.
Ausbezahlung des Jagdpachtschilling 2015
Liebe GrundeigentümerInnen,
unser Einsatz hat sich gelohnt!
Der neue Jagdausschuss des Jagdgebietes Niederhollabrunn hat entsprechend dem Gesetz beschlossen, dass der Jagdpacht(schilling) im Zeitraum 8.9.2015 bis 8.3.2016 abgeholt werden kann. Der Beilage entnehmen Sie weiters den Zeitraum zur Einsichtnahme über die Höhe Ihres Jagdpachtes, die Möglichkeiten des Einspruches und weitere wichtige Informationen, also bitte durchlesen um keine Fristen zu verpassen.
Über den Stand offener Themen, wie:
- Jagdvergabe alt und neu
- Gemeindeführung im Jagdausschuss (Gemeinderatsbeschluss vom 5.3.2015 zur Behandlung im Ausschuss Land- und Forstwirtschaft unter Vorsitz GR Christian Schnepps. Nebenbei erwähnt dieser Ausschuss hat seit Bestehen noch NIE getagt.)
- Nichtauszahlung des Jagdpachtschillings in den vergangenen Jahren
werden wir sobald es etwas Neues gibt, informieren.
Hier finden Sie die Kundmachung zum Nachlesen: "Auszahlung des Jagdpachtschilling 2015" (PDF, 551 KB)
der Anschlagtafeln in Bruderndorf und Streitdorf
Ein schöner Anblick, oder? Im Mai haben wir auf den schlechten Zustand der Anschlagtafeln in Bruderndorf und Streitdorf hingewiesen. Siehe Fotos Bruderndorf (JPG, 337 KB) und Streitdorf (JPG, 442 KB)
So negativ muss sich eine Gemeinde nicht präsentieren. Wie kann man von den Bürgern erwarten, dass sie einen Teil ihrer Freizeit in die Verschönerung des Ortsbildes investieren (Beete vor dem Haus, Grünflächen nahe ihrer Liegenschaft, Blumenschmuck an den Häusern) wenn sich die Gemeinde nicht einmal um die Instandhaltung bzw. Erneuerung der Anschlagtafeln kümmert.
Wir fragen uns, welche Leistungen von den Gemeindearbeitern eigentlich tagtäglich für ein schönes und lebendiges Ortsbild erbracht werden?
Mögliche Arbeiten wären:
- Ortsbildpflege wie Rasenmähen, Hecken- und Strauchschnitt, Abfallbeseitigung...
- Instandhaltung der Gemeindestraßen und öffentlichen Plätzen
- Pflege, Reinigung, Instandhaltung und Erneuerung der Ruhebänke, Anschlagtafeln...
- usw.
Wir wissen es einfach nicht!
Anmerkungen zum Artikel
Liebe MitbürgerInnen,
da die neue Gemeindeführung uns nach wie vor nicht einbindet haben wir aus den Medien erfahren, dass die Bedarfszuweisungen noch immer gesperrt sind. Die Sperre ist auf die Mißwirtschaft der ÖVP zurückzuführen.
Hier finden Sie den NÖN-Artikel zum Nachlesen: "Kampf gegen die Sperre" (PDF, 796 KB)
Die Gemeindeführung wirft uns vor:
- Verschlimmerung der Situation der Gemeindefinanzen → weil wir Missstände aufzeigen!
- Schlechten politischen Stil → weil wir im Interesse der Bürger handeln!
- Frontal-Opposition → weil wir uns nicht kaufen und täuschen lassen!
- Zurück an den Verhandlungstisch → den wir nie verlassen haben, NUR leider finden keine Sitzungen statt!
Unsere Aufgabe als Bürgerliste ist es die Probleme und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger aufzugreifen und zu vertreten. Wir müssen auch eigenmächtig Missstände aufdecken, da das offenbar nur von uns als notwendig erachtet wird.
Wir, die LSP, werden einfach "am Verhandlungstisch" links liegen gelassen, weil wir eben nicht wie die anderen Parteien im Strom mitschwimmen. Aus solchen Gründen werden wir zu keinen "inoffiziellen" Sitzungen eingeladen! Wie sollen wir also an den Verhandlungstisch zurückkehren, wenn es keinen gibt? Ausschusssitzungen, Gemeindevorstandssitzungen und Gemeinderatssitzungen dürften für die neue Gemeindeführung kein Thema sein, denn diese finden nicht statt.
Die LSP fordert daher mehr Demokratie (= ein Miteinander über ALLE Parteigrenzen hinweg) und nicht, dass "Die Dinge anderswo entschieden werden".
So läuft es derzeit:
Die Gemeindeführung macht was sie will und wenn es zweifelhafte Themen sind, dann auch einfach am Gemeinderat vorbei.
- Ausschüsse finden keine statt, obwohl die Vorsitzenden monatlich dafür BEZAHLT bekommen.
- Einigung FF-Streit Bruderndorf - unerklärlich; die Feuerwehr zahlt freiwillig, obwohl sie immer behauptete nix schuldig zu sein; die Gemeinde verzichtete auf Geld und hatte also anscheinend jahrelang falsche Zahlen in den Büchern geführt.
- Keine öffentliche Ausschreibungen bei der Bestellung des Amtsleiters.
- Keine öffentliche Ausschreibungen bzw. Vergleichsangebote für die Neugestaltung der Gemeindehomepage und diverse andere kostenrelevanten Anschaffungen.
- Wenn Sie noch mehr wissen möchten, dann fragen Sie einfach bei uns nach oder hinterlassen eine Nachricht.
Das von der ÖVP, SPÖ und FPÖ strapazierte WAHLKAMPFTHEMA Transparenz ist nicht existent. Bis jetzt gab es seitens der Gemeindeführung weder einen Budgetüberblick noch eine Reaktion auf die Forderung der LSP die Gemeindefinanzen auf www.offenerhaushalt.at (Externer Link) zu veröffentlichen. Die Infoveranstaltung gibt es auch nicht - es wird nicht einmal darüber gesprochen.
Die ZUSAGEN des Bürgermeisters betreffend der Ausbezahlung des Jagdpachtschillings wurden vom Bürgermeister nicht eingehalten, weshalb wir wieder einmal gezwungen wurden, die Aufsichtsbehörde zu informieren - für Ihr Recht und die Gerechtigkeit.
Offene Fragen der Bevölkerung
Liebe MitbürgerInnen,
wir dürfen erst jene Themen vergessen, die erledigt sind und in Anbetracht der finanziellen Lage der Gemeinde, darf aber auch gar nichts unter den Tisch fallen (oder unter den Teppich gekehrt werden).
Falls Sie es vielleicht noch nicht wussten: die Regenwasserkanalverordnung (Regenwasserkanal-VO) kommt. Was Sie vielleicht nicht mehr wissen: die Rattenfallenverordnung ist noch immer in Kraft und wird aktuell halbherzig bzw ungleich durchgesetzt. Wir von der LSP sind bemüht, dass auch die großen - nicht medientauglichen - Themen endlich erledigt und abgehakt werden. Daher haben wir bei der NÖ Landesregierung angefragt, um noch offene Fragen (von Ihnen an uns per EMail, telefonisch oder persönlich gestellt) zu klären:
- Erhalten die Bürger, die gezahlt und Fallen genommen haben, ihr Geld zurück? Oder müssen die BürgerInnen, die bis jetzt noch nicht gezahlt haben, das Geld an die Gemeinde zahlen? [Denn hier herrscht noch ein unverhältnismäßig starkes Ungleichgewicht.]
- Viele Bürger, die die Verordnung befolgt haben, fühlen sich benachteiligt gegenüber denen, die die Verordnung nicht befolgten (keine Fallen angenommen oder nicht dafür bezahlt). Bei diesen hat die Gemeindeführung bis heute keine Konsequenzen durchgeführt bzw die Kosten nicht eingefordert. Noch schlimmer, es wurden durch das Bezahlen der Fallengebühren durch die Gemeinde, die Verweigerer noch unterstützt. [Was wird die Gemeindeführung in naher Zukunft unternehmen, um dieser Benachteiligung ein Ende zu setzen bzw ihre Kosten durch andere zurückfordern.]
Wir haben eine Antwort der NÖ Landesregierung erhalten:
"Eine Rückzahlung ist in der Verordnung nicht vorgesehen. Dies auch deshalb, da sich die Kosten aus den, auf der jeweiligen Liegenschaft vorgenommenen, Maßnahmen ergeben. Wurden die Maßnahmen (z.B. Aufstellen von Fallen) gesetzt, sind auch Kosten entstanden.
Die Grundstückseigentümer sind daher weiterhin verpflichtet die in der Verordnung enthaltenen Maßnahmen zu dulden bzw. vorzunehmen. Ist dies nicht der Fall (z.B. keine Duldung der Aufstellung von Fallen), kann der Bürgermeister die notwendigen Maßnahmen mit Bescheid vorschreiben (§ 4 der Verordnung).
Ob von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht wird oder nicht, muss im Einzelfall vom Bürgermeister beurteilt werden."
Liebe MitbürgerInnen, laut dieser Antwort hätten Sie nie eine Rattenfalle annehmen müssen (und Ihnen wären keine Kosten entstanden), wenn es Ihnen nicht der Bürgermeister PERSÖNLICH vorgeschrieben hat. Aber,
wenn Sie von sich aus eine Rattenfalle angenommen haben, dann bedanken wir uns für Ihre Mitarbeit und Unterstützung im Kampf gegen die Rattenplage.
Alle anderen sollten sich der guten Ordnung wegen beim Bürgermeister persönlich bedanken, wenn er
a) keine Kosten eingefordert hat für aufgestellte Rattenfallen oder
b) ganz davon abgesehen hat, jemanden mit einer Rattenfalle zu bemühen.
Ob diejenigen sich beim Alt- oder Neubürgermeister bedanken, können sie selbst entscheiden, denn beide Bürgermeister hatten/haben diese "Kompetenz" es nach Lust und Laune zu entscheiden.
Der gut informierte Gemeindebürger weiß wer von der Gemeindeführung (damals als auch heute) keine Fallen genommen hat - Im Sinne der Vorbildwirkung.
Sie sehen, dass es möglich ist KEINE Gleichberechtigung in Krisensituationen auszuüben (das Gemeindeamt war ja schon kurz vor der Exekution), obwohl es gerade in solchen Zeiten am notwendigsten ist.
ABER keine Angst, bei der Regenwasserkanal-VO wird alles anders und besser sein. ALLE werden brav die Regenwasserkanal-VO befolgen und ALLE werden brav den gerechten Betrag bezahlen und am Ende des Tages werden wir uns bei den braven, zahlenden BürgerInnen bedanken... und wieder andere beim Bürgermeister.
Datenerhebung
Liebe GemeindebürgerInnen,
auf Grund des Schreibens des Bürgermeisters wurden wir mit einer Fülle von Fragen zum Thema Regenwasserkanalabgabe -bzw. gebühr konfrontiert. Die Tatsache der ungeklärten Punkte bei der Rattenthematik verunsichert nach wie vor die Braven unserer BürgerInnen, ob nicht beim Regenwasserkanal dasselbe passieren wird. Denn diejenigen, die die Vorgaben erfüllen, werden WIEDER alleine Kosten und Aufwand haben.
Anbei einige Fragen bzw. Anmerkungen:
- Das Infoschreiben ist mit Mai datiert, aber erst mit Juni/Juli zugestellt und enthält eine Frist von 2 Wochen ab Erhalt des Schreibens "Datenerhebung Regenwasserkanal" (PDF, 835 KB) - sind hier bereits Konsequenzen zu befürchten, da nicht nachgewiesen werden kann, wann der Brief zugestellt wurde.
- Wie werden die Kanalbenützungsgebühren berechnet? Was wird mit dem Einheitssatz berechnet? Eine Beispielrechnung wäre aufschlussreicher!
- Skizze mit Gebäude und Darstellung der Regenwassersituation: Bei der Zeichenerklärung fehlt der Vorfluter. Auch hier wäre ein Beispiel aufschlussreicher!
An sich ist diese Forderung von einer "Skizze" mehr als sinnlos, da die eingereichten Bauunterlagen die genauesten sind. Eine Skizze kann von einer Architektenzeichnung bis zum Serviettengekritzel alles sein. - Vor einiger Zeit wurde die Gemeindeverwaltung mit der Erhebung für die Regenwasserkanalgebühren beauftragt und diese auch durchgeführt. Was ist mit diesen Erhebungsdaten passiert und wieso werden diese nicht herangezogen?
- Wieso soll der Bürger/die Bürgerin den Erhebungsbogen überhaupt ausfüllen? Die Daten sollten ja bereits - wie erwähnt - bei der Gemeinde DOPPELT aufliegen (Baubewilligung, usw.).
Was ist wenn jemand unwissend/wissentlich falsche Angaben macht? Welche Konsequenzen können aus falschen Angaben erwachsen? - Was passiert, wenn man das Schreiben ignoriert?
Wir haben nunmehr in Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung der NÖ Landesregierung einige Antworten.
Die Kanalbenützungsgebühr wird gemäß § 5 Abs. 2 und 3 des NÖ Kanalgesetzes 1977 folgendermaßen berechnet:
(2) Die Kanalbenützungsgebühr errechnet sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche und dem Einheitssatz zuzüglich eines schmutzfrachtbezogenen Gebührenanteiles. Dieser wird nur dann berücksichtigt, wenn die eingebrachte Schmutzfracht den Grenzwert von 100 Berechnungs-EGW überschreitet. Werden von einer Liegenschaft in das Kanalsystem Schmutzwässer und Niederschlagswässer eingeleitet, so gelangt in diesem Fall ein um 10 % erhöhter Einheitssatz zur Anwendung.
(3) Die Berechnungsfläche ergibt sich aus der Summe aller an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoßflächen. Die Geschoßfläche angeschlossener Kellergeschoße und nicht angeschlossener Gebäudeteile wird nicht berücksichtigt. Angeschlossene Kellergeschoße werden jedoch dann berücksichtigt, wenn eine gewerbliche Nutzung vorliegt, ausgenommen Lagerräume, die mit einem Unternehmen im selben Gebäude in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Wird die Liegenschaft trotz bestehender Anschlußverpflichtung nicht an die Kanalanlage angeschlossen, so ist die Berechnungsfläche so zu ermitteln, als ob die Liegenschaft an die Kanalanlage angeschlossen wäre.“
Beispiel: Ein Gebäude verfügt über ein angeschlossenes Kellergeschoß von 120m² Geschoßfläche, ein angeschlossenes Erdgeschoß von 100m², ein angeschlossenes Obergeschoß 1 von ebenfalls 100m² und ein nicht angeschlossenes Obergeschoß 2 von 80m². Die Summe der Geschoßflächen ist die Berechnungsfläche; diese beträgt in Anwendung der vorstehend wiedergegebenen Gesetzesstelle 200m². Die Berechnungsfläche wird sodann mit dem vom Gemeinderat festgelegten Einheitssatz multipliziert; dazu kommen noch 10% Umsatzsteuer.
Mit der Anforderung einer Skizze reagiert die Gemeinde möglicherweise auf den Umstand, dass selbst Baupläne, insbesondere wenn diese bereits jahrzehntealt sind, nicht zwangsläufig den aktuellen Zustand wiedergeben.
Wird der Erhebungsbogen nicht ausgefüllt, ist die Gemeinde zur selbständigen Ermittlung der Berechnungsgrundlagen durch Gemeindeorgane berechtigt.
Die Frage, was mit den Erhebungsdaten geschehen ist und wieso diese nicht herangezogen werden, kann von unserer Seite nicht beantwortet werden.
Wenn hervorkommt, dass Angaben im Erhebungsbogen unrichtig/unvollständig sind, kann das Verfahren zur Gebührenfestsetzung wiederaufgenommen werden.
Schreiben an die NÖ Landesregierung
Liebe GrundeigentümerInnen,
anbei ersehen Sie das Schreiben, welches wir an die NÖ Landesregierung übermittelt haben, da die vom Bürgermeister getätigten Zusagen nicht gehalten wurden. Sobald wir nähere Informationen haben, werden wir Sie informieren.
Das Schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie davon in Kenntnis setzen, dass in unserer Marktgemeinde Niederhollabrunn der Jagdpachtschilling (seit Jahren und auch heuer) nicht ausbezahlt wurde, bzw. die Abholung nicht kundgemacht wird.
Laut NÖ Jagdgesetz steht uns GrundeigentümerInnen der Jagdpachtschilling zu. Als Interessensvertreter einer Gruppe von GrundeigentümerInnen ersuche ich Sie, die notwendigen Schritte zu ergreifen, damit wir zu unserem Recht gelangen und dieses auch hinkünftig gewahrt wird.
Weiters erwarten wir eine Aufrollung der Fakten, wohin das Geld gelangt ist, dass man in den letzten Jahren nicht ausbezahlt hat. Sowie eine Rückerstattung desselbigen.
Der Jagdpachtschilling wird im Gemeindevoranschlag und Rechnungsabschluss angeführt. Die Grundeigentümer werden entsprechend Jagdgesetz aber nicht über die Abholung informiert und können daher das Recht der Abholung nicht wahrnehmen.
Am Dienstag, dem 09. Juni 2015 findet um 19:30 Uhr eine Sitzung des Gemeinderates im FF-Haus Bruderndorf statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Beschluss des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 28.4.2015
3. Bericht des Prüfungsausschusses
4. Berichte der Gemeinderatsausschüsse
5. Beschluss über die Auslagerung der Lohnverrechnung
6. Beschluss über die Anschaffung des WebOffice webgis k2,5
7. Beschluss der Verordnung über die Vorauszahlung von Aufschließungsabgaben
8. Beschluss der Verordnung über die Bezüge der Mitglieder des Gemeinderates und der Ortsvorsteher
9. Beschluss über die Vereinbarung mit der Gemeinde Leitzersdorf über die Schulische Nachmittagsbetreuung durch die Lerntiger
10. Beschluss über die Einigung zw. der Marktgemeinde Niederhollabrunn und der Freiw. Feuerwehr Bruderndorf - Restzahlung für den FF-Hausbau
Alle Niederhollabrunnerinnen und Niederhollabrunner sind zu dieser Sitzung herzlich eingeladen.
Hier finden Sie die Tagesordnung zum Nachlesen: "Einladung zur Gemeinderatssitzung" (PDF, 235 KB)
Typische "Politik" in Niederhollabrunn!
Seit 2009 weigert sich die Feuerwehr Bruderndorf, einen zu hohen Anteil beim Neubau des Feuerwehrhauses an die Gemeinde zu bezahlen. Neuberechnung brachte Lösung.
Hier finden Sie den NÖN-Artikel zum Nachlesen: "Einigung beim FF-Streit" (PDF, 739 KB)
Die besten Auszüge aus dem NÖN-Artikel:
»...Wir haben uns das noch einmal genau angesehen und fanden heraus, dass man eine andere Berechnungsweise benutzt hatte, als zum Beispiel bei den anderen Feuerwehren...«
Die "Falschrechner" können nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden, daher vermutlich erst jetzt diese "Aufklärung" des Fehlers.
»...Die Einigung ist jedoch noch inoffiziell, es fehlt noch die Zustimmung der gesamten Feuerwehr und des Gemeinderats...«
Am Gemeinderat vorbei zu entscheiden, ist eine altbewährte Lösung der Niederhollabrunner Gemeindeführung. Wie kann etwas inoffiziell sein, wenn es zuerst in den Medien steht und erst DANACH im Gemeinderat darüber abgestimmt (und geprüft) werden soll. Das schafft Druck auf die Gemeinderäte der ÖVP und SPÖ, der Lösung von ÖVP Bgm. Duffek und SPÖ Vzbgm. Malanik, zuzustimmen.
Die neue Gemeindeführung beweist mit der "inoffiziellen" Einigung folgendes:
1. Es herrscht Nachhilfebedarf bei der Auslegung der Begriffe "offiziell" und "inoffiziell": Ein Foto der Beteiligten zum erfolgreichen Abschluss der Einigung in der NÖN ist unweigerlich offiziell.
2. Herr Bgm. Duffek überging den Gemeinderat, indem er mit Vzbgm. Malanik im Alleingang eine Einigung mit der Feuerwehr traf.
3. Wann gedenkt der Bürgermeister, den Gemeinderat bei Finanzfragen einzubinden? Schließlich wird die Einigung zu Lasten der Gemeindekassa gehen.
die tägliche Arbeit noch wichtiger
Das Posieren für Pressefotos ist für einen Bürgermeister und Vizebürgermeister wichtig, unserer Ansicht nach ist die tägliche Arbeit aber noch wichtiger.
Es wäre schön wenn die ÖVP und SPÖ die Karteileichen endlich von der Homepage entfernen würden, damit die Bürger in Niederhollabrunn nicht noch mehr verwirrt werden. Die ÖVP hat zumindest bereits damit begonnen, vielen Dank dafür.